EU-Konformitätserklärung
Gemäß Art. 52 Nr. 7 der EU-Verordnung EU 2017/745 des Rates über Medizinprodukte (vom 05.04.2017) erklärt die
SEGUFIX®-Bandagen, Das Humane System GmbH & Co. KG (SRN: DE-MF-000027702), hiermit verbindlich und in alleiniger Verantwortung, dass die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nach Anhang I dieser Verordnung für folgendes Medizinprodukt erfüllt sind:
| Art. 5218, Art. 5318, Art. 5418, Art. 5118 | SEGUFIX®-Fixierhilfe |
laut Preisliste 2025.
Basis-UDI-DI = PP01531521818 /
Risikoklasse = I
Verwendungszweck:
- - hilft bei der Fixierung auf Tragen und Liegen
- - nach erfolgter Fixierung kann die Fixierhilfe wieder entfernt werden
- - zusätzliche Stabilisierung des Patienten
- - kann auch über den Knien angebracht werden
- - auch für den Rettungsdienstbereich geeignet
- - Art. 5218, Art. 5318, Art. 5418 – mit Schloss-System: zur Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
Es wurde das Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anhängen II und III der EU-Verordnung EU 2017/745 angewendet. Diese Erklärung gilt ab Ausstellungsdatum bis zum 24.5.2028.
Jesteburg, den 25.05.2026
Ausstellungsdatum
R. W. de Sánchez
- Geschäftsleitung -