SEGUFIX
CE

EU-Konformitätserklärung

Gemäß Art. 52 Nr. 7 der EU-Verordnung EU 2017/745 des Rates über Medizinprodukte (vom 05.04.2017) erklärt die

SEGUFIX®-Bandagen, Das Humane System GmbH & Co. KG (SRN: DE-MF-000027702), hiermit verbindlich und in alleiniger Verantwortung, dass die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nach Anhang I dieser Verordnung für folgendes Medizinprodukt erfüllt sind:

Art. 6750 SEGUFIX®-Multigurt Klett
in den angebotenen Größen laut Preisliste 2025.
Basis-UDI-DI = PP01531676040 / Risikoklasse = I

Verwendungszweck:

  • - Haltegurt als Sitzhilfe für Patienten in Stühlen, Sesseln und anderen geeigneten Sitzgelegenheiten
  • - auch für Tragen im Rettungsdienstbereich oder als Haltehilfe auf Duschstühlen
  • - Keine Fixierung, da Klettverschluss – zu beachten ist: Wenn sich der Patient nicht selbständig befreien kann, ist dieses Produkt aus juristischer Sicht eine freiheitsentziehende Maßnahme.
  • - der Klettverschluss muss mind. 250 mm überlappen

Es wurde das Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anhängen II und III der EU-Verordnung EU 2017/745 angewendet. Diese Erklärung gilt ab Ausstellungsdatum bis zum 24.5.2028.

Jesteburg, den 25.05.2026
Ausstellungsdatum
Signature
R. W. de Sánchez
- Geschäftsleitung -